Busfahrkarten NALDO - Informationen für Februar
Hier finden Sie Informationen des NALDO zu den Busfahrkarten für Februar.
Schülermonatskarten im „Schülerlistenverfahren“ (Schule oder Schülerlistencenter)
- Schülermonatskarten für den Monat Januar können nicht zurückgegeben werden und werden nicht erstattet. Dies ist verfahrenstechnisch nicht möglich.
- Die Rückgabefrist für Schülermonatskarten für den Monat Februar wird auf 10. Februar 2021 verlängert. Da derzeit noch unklar ist, ob die Schulen ab 1. Februar wieder schrittweise öffnen, wurde die Rückgabefrist von 31. Januar auf 10. Februar verlängert. So können sich Eltern in Ruhe überlegen, ob sie die Fahrkarten zurückgeben möchten oder nicht.
Eine Rückgabe ist ausschließlich postalisch bei der Ausgabestelle (Schule bzw. bei postalischer Zustellung beim zuständigen Schülerlistencenter) möglich; dann erfolgt keine Berechnung des Monats. Schüler in den Landkreisen Tübingen und Zollernalbkreis müssen jedoch folgendes beachten: Wenn eine Schülermonatskarte zurückgegeben wird, entfällt die Bonusregelung bei Eigenanteilen, d.h. dass dann der Monat Juli zusätzlich abgebucht würde. - Schülermonatskarten für den Monat März oder für die anschließenden Monate können vor dem 1. Gültigkeitstag, also bis spätestens 31. des Vormonats zurückgeben werden.
- Zurückgegebene Schülermonatskarten werden nicht erneut ausgestellt.
- Die Busunternehmen appellieren an die Eltern, Schülermonatskarten nicht zurückzugeben, da existenzbedrohende Einnahmeverluste drohen.