Covid-19 Hygienehinweise zum Schulstart

Laut Landesverordnung besteht auf dem gesamten Schulgelände eine Mund- Nasenschutzpflicht für alle Schülerinnen und Schüler ab Klasse 5. Über alle weiteren Hygienemaßnahmen und- vorschriften werden die Schülerinnen und Schüler am ersten Schultag informiert. 

Hygienehinweise des Kultusministeriums

Erklärung der Erziehungsberechtigten

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