Notbetreuung wird vom 27. April an erweitert

Die Notbetreuung in Baden-Württemberg wird ab dem 27. April 2020 ausgeweitet: Sie gilt nun auch für Kinder der Klassenstufe 7. Auch Kinder, deren Eltern einen präsenzpflichtigen Arbeitsplatz haben, und keine andere Betreuungsmöglichkeit haben, haben Anspruch darauf. Anbei finden Sie die entsprechende Pressemitteilung des Kultusministeriums.

Pressemitteilung des Kultusministeriums

Die Gemeinde ist gemeinsam mit der Schule gerade dran, ein Konzept hierfür zu erarbeiten. Sobald es Neuigkeiten gibt, werden Sie informiert.

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